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EU wird ab 1. Juli die Steuerfreie Schwelle von 150 Euro für Einfuhren aufheben
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EU wird ab 1. Juli die Steuerfreie Schwelle von 150 Euro für Einfuhren aufheben

2026-06-30
Latest company news about EU wird ab 1. Juli die Steuerfreie Schwelle von 150 Euro für Einfuhren aufheben

SHENZHEN, 30. Juni 2026— Die Europäische Kommission hat offiziell mitgeteilt, dass die EU mit Wirkung zum 1. Juli 2026 ihre langjährige Einfuhrzollbefreiungsschwelle von 150 € abschaffen wird. Alle Pakete, die in die EU eingeführt werden, unterliegen unabhängig von ihrem Wert nun der Zölle, was das Ende der Ära der steuerfreien grenzüberschreitenden Kleinpakete markiert.

Neue Tarifregeln treten in Kraft

Nach den neuen Regelungen werden B2C-Pakete (Business-to-Consumer) mit einem Wert von 150 Euro oder weniger ab dem 1. Juli nicht mehr zollfrei behandelt. Die Zölle werden auf der Grundlage der Anzahl der Tarifpositionen berechnet, mit einem Satz von 3 € pro Tarifposition. Für B2B-Gewerbepakete (Business-to-Business) werden die Zölle gemäß den geltenden Zollsätzen auf der Grundlage der Zollklassifizierung des Produkts berechnet.

Strengere Zollabfertigungsanforderungen

Die neuen Regeln stellen auch strengere Anforderungen an die Zolldokumentation. Bei gewerblichen B2B-Sendungen müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) angegeben sein. Bei B2C-Privatpaketen muss vor dem Versand eine gültige IOSS-Nummer (Import One-Stop Shop) angegeben werden.

Quellen aus der Logistikbranche haben darauf hingewiesen, dass Sendungen ohne IOSS- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwar weiterhin versandt werden, bei der Einfuhr jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Festhalten oder sogar Rückgabe oder Vernichtung zu rechnen ist. Daraus entstehende Verluste gehen zu Lasten des Absenders.

Regeln zur Rechnungs- und Produktidentifizierung

Auch die Rechnungsstellungsstandards wurden präzisiert: Versender müssen auf der Rechnung eindeutig angeben, ob es sich um einen Handel handelt, entweder „B2B“ oder „B2C“. Darüber hinaus unterliegen B2C-Pakete ab dem 1. November 2026 einer obligatorischen Produktidentifizierung (PID). Absender müssen die Händlerinformationen und den Herstelleridentifikationscode des Produkts sowie, falls verfügbar, den standardisierten Produktidentifikationscode angeben.

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2026-06-30
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SHENZHEN, 30. Juni 2026— Die Europäische Kommission hat offiziell mitgeteilt, dass die EU mit Wirkung zum 1. Juli 2026 ihre langjährige Einfuhrzollbefreiungsschwelle von 150 € abschaffen wird. Alle Pakete, die in die EU eingeführt werden, unterliegen unabhängig von ihrem Wert nun der Zölle, was das Ende der Ära der steuerfreien grenzüberschreitenden Kleinpakete markiert.

Neue Tarifregeln treten in Kraft

Nach den neuen Regelungen werden B2C-Pakete (Business-to-Consumer) mit einem Wert von 150 Euro oder weniger ab dem 1. Juli nicht mehr zollfrei behandelt. Die Zölle werden auf der Grundlage der Anzahl der Tarifpositionen berechnet, mit einem Satz von 3 € pro Tarifposition. Für B2B-Gewerbepakete (Business-to-Business) werden die Zölle gemäß den geltenden Zollsätzen auf der Grundlage der Zollklassifizierung des Produkts berechnet.

Strengere Zollabfertigungsanforderungen

Die neuen Regeln stellen auch strengere Anforderungen an die Zolldokumentation. Bei gewerblichen B2B-Sendungen müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) angegeben sein. Bei B2C-Privatpaketen muss vor dem Versand eine gültige IOSS-Nummer (Import One-Stop Shop) angegeben werden.

Quellen aus der Logistikbranche haben darauf hingewiesen, dass Sendungen ohne IOSS- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwar weiterhin versandt werden, bei der Einfuhr jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Festhalten oder sogar Rückgabe oder Vernichtung zu rechnen ist. Daraus entstehende Verluste gehen zu Lasten des Absenders.

Regeln zur Rechnungs- und Produktidentifizierung

Auch die Rechnungsstellungsstandards wurden präzisiert: Versender müssen auf der Rechnung eindeutig angeben, ob es sich um einen Handel handelt, entweder „B2B“ oder „B2C“. Darüber hinaus unterliegen B2C-Pakete ab dem 1. November 2026 einer obligatorischen Produktidentifizierung (PID). Absender müssen die Händlerinformationen und den Herstelleridentifikationscode des Produkts sowie, falls verfügbar, den standardisierten Produktidentifikationscode angeben.

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